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Barrierefreie Webseiten
Informationen zum Gleichstellungsgesetz
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Im April 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft getreten. Darin ist auch der Paragraph 11 über Barrierefreie Informationstechnik enthalten:  

§ 11 Barrierefreie Informationstechnik  

(1) Träger öffentlicher Gewalt (...) gestalten ihre Internetauftritte und –angebote (...) schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.  
(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten (...) durch Zielvereinbarungen (...) ihre Produkte entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten. 

Für Bundesbehörden gilt, daß wichtige Internet- angebote bereits bis Ende 2003 barrierefrei, das heißt auch für sehbehinderte und blinde Menschen voll nutzbar sein müssen.  

Wünschenswert – und in absehbarer Zeit über ‚Zielvereinbarungen’ verpflichtend – sind barrierefreie Internetauftritte schon jetzt für alle gewerbsmäßigen Anbieter von Internetseiten. 


Cover der Schulungsbroschüre: Barrierefreie Webseiten

Wir beraten Sie gerne und schulen Ihre Mitarbeiter, um auch Ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. 

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